Ein Überblick über die Einfuhr- und Verkaufspolitik für Snus in Ländern weltweit
Europa:

1. EU-Länder:
Einfuhr und Verkauf: Nikotinbeutel sind in den EU-Ländern grundsätzlich legal, unterliegen jedoch den Bestimmungen der Tabakproduktrichtlinie (TPD), einschließlich der Grenzwerte für den Nikotingehalt (nicht mehr als 20 mg pro Beutel) und der Anforderungen an die Warnhinweise auf der Verpackung.
Klassifizierung: Einige Länder stufen es als Tabakerzeugnis ein, während andere es als allgemeines Konsumprodukt behandeln.
Altersbeschränkungen: Für Kauf und Nutzung ist in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
2. Nicht-EU-Länder:
Vereinigtes Königreich: Folgt den TPD-Vorschriften, die denen der EU ähneln, kann die Richtlinien aber nach dem Brexit anpassen.
Norwegen: Nikotinbeutel sind legal, werden aber streng reguliert und müssen den TPD-Standards entsprechen.
Schweiz: Die Richtlinien sind weniger streng, und Nikotinbeutel werden als allgemeine Konsumgüter verkauft.
Zentralasien

1. Kasachstan:
Einfuhr und Verkauf: Nikotinbeutel sind legal, unterliegen jedoch den Vorschriften für Tabakprodukte, einschließlich Warnhinweisen auf der Verpackung und Grenzwerten für den Nikotingehalt.
Altersbeschränkung: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um das Produkt zu kaufen und zu verwenden.
2. Usbekistan:
Einfuhr und Verkauf: Nikotinbeutel sind legal, unterliegen jedoch den Vorschriften für Tabakprodukte, einschließlich der Verpackungs- und Nikotingehaltsbeschränkungen.
Altersbeschränkung: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um das Produkt zu kaufen und zu verwenden.
3. Andere zentralasiatische Länder:
Tadschikistan, Kirgisistan und Turkmenistan: Die Politik ist unklar. Nikotinbeutel sind möglicherweise legal, aber es fehlen klare Regelungen.
Australien

Import und Vertrieb:
Nikotinbeutel unterliegen in Australien strengen Regulierungen.
Nikotinhaltige Produkte gelten im Allgemeinen als verschreibungspflichtige Arzneimittel und erfordern ein ärztliches Rezept für die legale Einfuhr und Verwendung.
Der Verkauf nicht zugelassener Nikotinbeutel ist verboten. Einzelimporte müssen über das „Individual Import Program“ beantragt werden und sind mengenmäßig begrenzt.
Altersgrenze:
Für den Kauf und die Verwendung von Nikotinprodukten müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Regulierungsbehörden:
Die australische Arzneimittelbehörde (Therapeutic Goods Administration, TGA) reguliert Nikotinprodukte.
Nordamerika

- 1. Vereinigte Staaten:
Import und Verkauf: Nikotinbeutel sind in den Vereinigten Staaten legal, unterliegen jedoch der Regulierung durch die Food and Drug Administration (FDA).
Klassifizierung: Wird im Allgemeinen als Tabakerzeugnis oder neuartiges Tabakerzeugnis eingestuft und unterliegt dem Family Smoking Prevention and Tobacco Control Act.
Altersbeschränkungen: Ab 2020 müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein, um Tabakwaren (einschließlich Nikotinbeutel) zu kaufen.
Marktzugang: Hersteller müssen einen Antrag auf Marktzulassung für Tabakprodukte (Premarket Tobacco Product Application, PMTA) bei der FDA einreichen, um die Marktzulassung zu erhalten.
- Kanada:
Einfuhr und Verkauf: Nikotinbeutel sind in Kanada legal, unterliegen aber dem Tabak- und E-Zigaretten-Produktgesetz.
Grenzwert für den Nikotingehalt: Der Nikotingehalt pro Beutel darf 4 mg nicht überschreiten.
Altersbeschränkung: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um das Produkt zu kaufen und zu benutzen (in einigen Provinzen 19 Jahre).
Verpackung und Warnhinweise: Unterliegen den Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften von Health Canada.
3. Mexiko:
Einfuhr und Verkauf: Nikotinbeutel sind in Mexiko legal, unterliegen jedoch den Vorschriften für Tabakprodukte.
Altersbeschränkung: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um das Produkt zu kaufen und zu verwenden.
Nordamerika

1. Brasilien:
Einfuhr und Verkauf: Nikotinbeutel unterliegen in Brasilien strengen Beschränkungen, und nikotinhaltige Produkte werden im Allgemeinen als Arzneimittel eingestuft und benötigen die Genehmigung der brasilianischen Gesundheitsaufsichtsbehörde (ANVISA).
Marktstatus: Derzeit gibt es in Brasilien nur wenige legale Vertriebskanäle für Nikotinbeutel.
2. Argentinien:
Einfuhr und Verkauf: Nikotinbeutel sind in Argentinien legal, unterliegen jedoch den Bestimmungen für Tabakprodukte.
Altersbeschränkung: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um das Produkt zu kaufen und zu verwenden.
3. Chile:
Einfuhr und Verkauf: Nikotinbeutel sind in Chile legal, unterliegen jedoch den Vorschriften für Tabakprodukte.
Altersbeschränkung: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um das Produkt zu kaufen und zu verwenden.
4. Andere Länder:
Kolumbien, Peru, Ecuador: Nikotinbeutel sind grundsätzlich legal, unterliegen jedoch den lokalen Tabakproduktbestimmungen, die von Land zu Land unterschiedlich sind.
Ostasien

1. Japan:
Einfuhr: Nikotinbeutel unterliegen den Arzneimittelvorschriften und benötigen für die Einfuhr eine Arzneimittelzulassung.
Verkauf: Eine Arzneimittelverkaufslizenz ist erforderlich, und der Verkauf an Minderjährige ist verboten.
2. Südkorea:
Einfuhr: Nikotinbeutel unterliegen den Tabakvorschriften; für die Einfuhr ist eine Lizenz und die Zahlung von Zöllen erforderlich.
Verkauf: Unterliegt den Tabakverkaufsbestimmungen, Verkauf an Minderjährige verboten, Werbung und Verkaufsförderung eingeschränkt.
Südostasien

1. Singapur:
Einfuhr: Nikotinbeutel unterliegen den Tabakvorschriften; für die Einfuhr ist eine Lizenz erforderlich, und es fallen hohe Zölle an.
Verkauf: Unterliegt den Tabakverkaufsbestimmungen, Verkauf an Minderjährige verboten, Werbung und Verkaufsförderung eingeschränkt.
2. Malaysia:
Einfuhr: Nikotinbeutel unterliegen den Tabakvorschriften; für die Einfuhr ist eine Lizenz und die Zahlung von Zöllen erforderlich.
Verkauf: Unterliegt den Tabakverkaufsbestimmungen, Verkauf an Minderjährige verboten, Werbung und Verkaufsförderung eingeschränkt.
3. Thailand:
Einfuhr: Nikotinbeutel unterliegen den Tabakvorschriften; für die Einfuhr ist eine Lizenz und die Zahlung von Zöllen erforderlich.
Verkauf: Unterliegt den Tabakverkaufsbestimmungen, Verkauf an Minderjährige verboten, Werbung und Verkaufsförderung eingeschränkt.
4. Vietnam:
Einfuhr: Nikotinbeutel unterliegen den Tabakvorschriften; für die Einfuhr ist eine Lizenz und die Zahlung von Zöllen erforderlich.
Verkauf: Unterliegt den Tabakverkaufsbestimmungen, Verkauf an Minderjährige verboten, Werbung und Verkaufsförderung eingeschränkt.
Afrika

1. Südafrika:
Einfuhr: Nikotinbeutel unterliegen den Tabakvorschriften; für die Einfuhr ist eine Lizenz und die Zahlung von Zöllen erforderlich.
Verkauf: Unterliegt den Tabakverkaufsbestimmungen, Verkauf an Minderjährige verboten, Werbung und Verkaufsförderung eingeschränkt.
2. Nigeria:
Einfuhr: Nikotinbeutel unterliegen den Tabakvorschriften; für die Einfuhr ist eine Lizenz und die Zahlung von Zöllen erforderlich.
Verkauf: Unterliegt den Tabakverkaufsbestimmungen, Verkauf an Minderjährige verboten, Werbung und Verkaufsförderung eingeschränkt.
3. Kenia:
Einfuhr: Nikotinbeutel unterliegen den Tabakvorschriften; für die Einfuhr ist eine Lizenz und die Zahlung von Zöllen erforderlich.
Verkauf: Unterliegt den Tabakverkaufsbestimmungen, Verkauf an Minderjährige verboten, Werbung und Verkaufsförderung eingeschränkt.











